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Hier bietet Rent-Sharing deutliche Vorteile: Die für die Transportaufgaben notwendigen Zeiten werden zu einem Mietzeitkontingent zusammengefaßt. Sie kaufen nur soviel Verfügungszeit über ein Fahrzeug, wie Sie tatsächlich brauchen. Der gesamte Mietpreis macht nur einen Teil der sonst üblichen Fixkosten aus. Lassen sich für ein Fahrzeug nicht feste Mietzeiten vereinbaren, so bietet sich eine andere Variante des Rent-Sharing an: Sie erhalten gegen eine entsprechende Mietverpflichtung das zeitlich uneingeschränkte Verfügungsrecht über Ihr Fahrzeug. Gleichzeitig haben Sie jedoch die Möglichkeit, das Fahrzeug zur Weitervermietung an Dritte freizugeben. Die hierdurch erzielten Mieteinnahmen mindern Ihre eigenen Fahrzeugkosten. Sie gehen im Vergleich zu einer üblichen Fahrzeugfinanzierung kein zusätzliches Kostenrisiko ein. Sie eröffnen sich vielmehr die Möglichkeit, die normalerweise unverzinsten Standzeiten zur Senkung Ihrer eigenen Fahrzeug¬haltungskosten zu nutzen. Mehr Informationen erhalten Sie von Holger Burghardt oder Roland Wehl. Beide erreichen Sie über AMS Gruppe, Rankestraße 17, 10789 Berlin. 
   
       
  Bei der Gehaltsumwandlung, auch arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage genannt, handelt es sich um die auf Wunsch des Arbeitnehmers vertraglich vereinbarte Umwandlung von künftigen Barbezügen in Versorgungsrecht. Wichtig ist hierbei, dass es sich um Barlohnansprüche handelt, die erst zukünftig fällig werden. Ein bestimmter Anteil der Entgeltleistung aus dem Arbeitsverhältnis wird der aktuellen Verfügbarkeit des Mitarbeiters zunächst entzogen und für spätere Versorgungszwecke reserviert. Der Arbeitgeber gibt dabei gegenüber dem Mitarbeiter eine wertgleiche Versorgungszusage ab. Das umgewandelte Gehalt wird in der Regel auf der Basis eines garantierten Zinssatzes versicherungsmathematisch in Versorgungsleistungen umgerechnet. Dem Arbeitnehmer kommt zugute, dass in der Phase der aktiven Erwerbstätigkeit Steuer- und auch Sozialabgabenersparnisse entstehen. Außerdem erhält er durch die garantierte Verzinsung die Möglichkeit zur deutlichen Verbesserung seiner Gesamtversorgungssituation. Für den Arbeitgeber ist das Versorgungssystem kostenneutral gestaltbar. Wenn er es wünscht, kann er sich jedoch noch mit zusätzlichen eigenen Beiträgen beteiligen.